Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Von:                                    KRAV-MAGA Ostfriesland

                                            www.kravmaga-ostfriesland.de

                                            im folgenden Veranstalter genannt.

Der Veranstalter bietet auf freiberuflicher Basis Selbstverteidigungsseminare für Firmen, Behörden und Privatpersonen an.  Dies vorausgeschickt gelten die nachfolgenden AGB´s als verbindlicher Ver­tragsbestandteil, der mit einer Seminaranmeldung uneingeschränkt anerkannt wird.

1. Teilnahme an Seminaren

KRAV MAGA ist ein taktisches israelisches Selbstverteidigungs- und Nahkampsystem mit dem Ziel der Vermeidung und Überwindung aller Arten von Gewalt, Bedrohungen und Angriffen auf Leben, Körper oder Gesundheit. KRAV MAGA ist kein Kampfsport, da Selbstverteidigung keine Regeln und Grenzen kennt. Es werden daher auch solche Techniken gelehrt und trainiert, die typischerweise im Kampf­sport durch Regelwerke ausgeschlossen werden. Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 32-35 StGB – Notwehr und Notstand) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Das KRAV MAGA Training ist kontaktintensiv und daher mit Gefahren verbunden. Verletzungen können auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. Für das KRAV MAGA Training ist es obligatorisch Tief- (Suspensorium) und Zahnschutz zu tragen. Jeder Teilnehmer am KRAV MAGA-Training stets die erforderliche Rücksicht auf die anderen Teilnehmer zu nehmen und den Anweisungen der Trainer sofort Folge zu leisten. Sicherheit im Training hat für jeden Teilnehmer absoluten Vorrang.

Das KRAV MAGA-Training ist körperlich anstrengend, da durch das Training auch die körperliche Fitness gesteigert werden soll. Die Teilnahme am Training setzt daher grundsätzlich die uneinge­schränkte Sporttauglichkeit voraus. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor Seminaranmeldung einen Arzt zu konsultieren. Die Teilnahme am Training ist nicht gestattet wenn und solange ein Teilnehmer an einer ansteckenden Krankheit leidet.

Der Teilnehmer versichert, dass in seinem polizeilichen Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch keine entsprechenden Gerichtsverfahren anhängig sind.

Die Einnahme von Drogen, Alkohol oder sonstigen bewusstseins- oder wahrnehmungsverändernden Substanzen vor oder während des Seminars ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung hat den sofort­igen Ausschluss vom Seminar zur Folge. Die Seminargebühr wird nicht erstat­tet.

Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Er behält sich das Recht vor Personen, die er charakterlich für ungeeignet hält, vom Seminar auszuschließen. Eine Erstattung der Seminargebühr erfolgt nicht.

Der Teilnehmer verpflichtet sich die in der jeweiligen Trainingsstätte geltende Hausordnung anzuerkennen und zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen droht der Ausschluss vom Seminar. Eine Erstattung der Seminargebühr erfolgt nicht.

Bei Anmeldung minderjähriger Personen muss die Seminarteilnahme am ersten Veranstaltungstag zwingend durch die Eltern/Erziehungsberechtigten vor Ort persönlich genehmigt werden, eine Seminarteilnahme ist ansonsten nicht möglich.

Die Aufsichtspflicht des die Trainingseinheit leitenden Trainers gegenüber minderjährigen Teilnehmern beschränkt sich zeitlich auf die Dauer und örtlich auf den Trainingsbereich der jeweiligen Trainingseinheit. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Seminar zu bringen und nach dem Seminar auch pünktlich wieder abzuholen. Bitte informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben.

2. Absage oder Verschiebung von Seminaren

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Seminartermine abzusagen oder zu verschieben. Dadurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Seminarabsagen (z. B. bei Krankheit des Instructors o. ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Seminarteilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Eine endgültige Seminar-zulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Sollte ein Seminar nicht stattfinden oder der Teilnehmer an einem vom Veranstalter angebotenen Ersatztermin nicht teilnehmen können oder wollen, besteht ein Rückerstattungsanspruch der Seminargebühr innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Bankverbindung.

3. Haftung

Der Veranstalter hat für die Teilnehmer keine Unfallversicherung abgeschlossen. Für den Abschluss einer Unfallversicherung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Der Veranstalter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, sowie für Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit). Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftungsbegrenzungen gelten

auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Teilnehmer haftet für alle von Ihm verursachten Schäden entsprechend seinem Verschulden. Etwaige von ihm verursachte Schäden hat er dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

Der Veranstalter rät davon ab, Wertgegenstände mit zum Seminar zu bringen. Für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Bewachungs- oder Verwahr-ungspflichten.

4. Mitgliedschaft

Durch die Teilnahme an Seminaren entsteht kein Mitgliedschafts- oder Aufnahmeanspruch in das reguläre Training.

5. Bild- und Tonmaterial

Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instructoren ausdrücklich gestattet während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen für Werbe und Präsentationszwecke  zu verwenden, es sei denn ein Seminarteilnehmer widerspricht einer Verwendung bei Seminarbeginn ausdrücklich. Dem Teilnehmer sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen während des Seminars nicht gestattet.

6. Zahlung

Bei verbindlicher Online-Buchung eines Seminars erfolgt die Bezahlung per Vorkasse in Form einer Banküberweisung. Die Kontoverbindung erhält der Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung unmittelbar nach Eingang seiner Buchung. Die Zahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung netto, ohne jeden Abzug zu leisten.  Nur bei fristgerechtem Zahlungseingang kann der Seminarplatz verbindlich reserviert werden.

Bei Seminaren die für geschlossene Personengruppen (Firmen, Behörden o.ä.) veranstaltet werden, ist das vereinbarte Honorar grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf unser in der Rechnung genanntes Geschäfts-konto.

Barzahlungen am Veranstaltungstag werden aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht angenommen.

7. Rücktritt und Wiederruf

Der Teilnehmer hat verstanden und akzeptiert, dass nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Fernabsatzver-trägen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen , eine Wiederruf grundsätzlich ausge-schlossen ist.

Im Falle von Krankheit ist ein Rücktritt ausnahmsweise möglich, wenn der Teilnehmer hierfür ein entsprechendes, ärztliches, Attest  vorlegt. Die Erstattung der Seminargebühren erfolgt in diesen Fällen binnen 10 Tagen nach Zugang des Attests auf ein vom Teilnehmer zu benennendes Bankkonto.

8. Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand wird immer vom Veranstalter bestimmt.

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB´s , sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.